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   FG Hamburg, 04.02.2016 - 3 K 298/15   

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https://dejure.org/2016,14311
FG Hamburg, 04.02.2016 - 3 K 298/15 (https://dejure.org/2016,14311)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04.02.2016 - 3 K 298/15 (https://dejure.org/2016,14311)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 3 K 298/15 (https://dejure.org/2016,14311)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Abrechnung der Schenkungsteuer für eine Grundstücksschenkung

  • rechtsportal.de

    AO § 218 Abs. 2
    Anforderungen an die Abrechnung der Schenkungsteuer für eine Grundstücksschenkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Unzulässigkeit einer auf Vorrat für den Fall der Erfolglosigkeit des vorgehenden Verfahrens erhobene Klage wegen doppelter Rechtshängigkeit - Untätigkeits-Verpflichtungsklage ohne Untätigkeitseinspruch - kein Gehörsverstoß bei nicht vorgelegtem Fax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1056
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (36)

  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 161/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus FG Hamburg, 04.02.2016 - 3 K 298/15
    c) Davon abgesehen ist das rechtliche Gehör nicht verletzt, wenn - wie hier - ein Beteiligter trotz seiner Prozessverantwortung in Kenntnis des Verhandlungstermins oder einer Frist sein Vorbringen zeitlich so knapp mitteilt, dass im ordnungsgemäßen Geschäftsgang eine rechtzeitige Vorlage an den zur Entscheidung berufenen Spruchkörper bzw. Richter problematisch erscheint und der Beteiligte damit rechnen muss, nicht mehr gehört zu werden (BFH, Beschluss vom 27.06.1985 I B 28/85, BFHE 144, 139, BStBl II 1985, 626; OLG Köln, Beschluss vom 11.11.1994 2 W 152/94, Juris); ebenso wie bei einer im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr möglichen Weiterleitung an das zuständige Gericht (vgl. Beschlüsse BGH vom 12.10.2011 IV ZB 17/10, NJW 2012, 78; BSG vom 23.07.2012 B 13 R 280/12 B, Juris; vom 20.12.2011 B 4 AS 161/11 B, Juris; vom 14.12.2010 B 10 EG 4/10 R, Juris; LSG Baden-Württemberg vom 16.04.2013 L 9 AS 4755/12, Juris; OLG Karlsruhe vom 11.08.2003 5 UF 162/03, FamRZ 2004, 831; OLG Köln vom 03.01.2000 2 W 270/99, ZIP 2000, 195).
  • BGH, 12.10.2011 - IV ZB 17/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unkenntnis des Prozessbevollmächtigten von

    Auszug aus FG Hamburg, 04.02.2016 - 3 K 298/15
    c) Davon abgesehen ist das rechtliche Gehör nicht verletzt, wenn - wie hier - ein Beteiligter trotz seiner Prozessverantwortung in Kenntnis des Verhandlungstermins oder einer Frist sein Vorbringen zeitlich so knapp mitteilt, dass im ordnungsgemäßen Geschäftsgang eine rechtzeitige Vorlage an den zur Entscheidung berufenen Spruchkörper bzw. Richter problematisch erscheint und der Beteiligte damit rechnen muss, nicht mehr gehört zu werden (BFH, Beschluss vom 27.06.1985 I B 28/85, BFHE 144, 139, BStBl II 1985, 626; OLG Köln, Beschluss vom 11.11.1994 2 W 152/94, Juris); ebenso wie bei einer im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr möglichen Weiterleitung an das zuständige Gericht (vgl. Beschlüsse BGH vom 12.10.2011 IV ZB 17/10, NJW 2012, 78; BSG vom 23.07.2012 B 13 R 280/12 B, Juris; vom 20.12.2011 B 4 AS 161/11 B, Juris; vom 14.12.2010 B 10 EG 4/10 R, Juris; LSG Baden-Württemberg vom 16.04.2013 L 9 AS 4755/12, Juris; OLG Karlsruhe vom 11.08.2003 5 UF 162/03, FamRZ 2004, 831; OLG Köln vom 03.01.2000 2 W 270/99, ZIP 2000, 195).
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 270/99

    Beschwerdefrist bei öffentlicher Bekanntmachung

    Auszug aus FG Hamburg, 04.02.2016 - 3 K 298/15
    c) Davon abgesehen ist das rechtliche Gehör nicht verletzt, wenn - wie hier - ein Beteiligter trotz seiner Prozessverantwortung in Kenntnis des Verhandlungstermins oder einer Frist sein Vorbringen zeitlich so knapp mitteilt, dass im ordnungsgemäßen Geschäftsgang eine rechtzeitige Vorlage an den zur Entscheidung berufenen Spruchkörper bzw. Richter problematisch erscheint und der Beteiligte damit rechnen muss, nicht mehr gehört zu werden (BFH, Beschluss vom 27.06.1985 I B 28/85, BFHE 144, 139, BStBl II 1985, 626; OLG Köln, Beschluss vom 11.11.1994 2 W 152/94, Juris); ebenso wie bei einer im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr möglichen Weiterleitung an das zuständige Gericht (vgl. Beschlüsse BGH vom 12.10.2011 IV ZB 17/10, NJW 2012, 78; BSG vom 23.07.2012 B 13 R 280/12 B, Juris; vom 20.12.2011 B 4 AS 161/11 B, Juris; vom 14.12.2010 B 10 EG 4/10 R, Juris; LSG Baden-Württemberg vom 16.04.2013 L 9 AS 4755/12, Juris; OLG Karlsruhe vom 11.08.2003 5 UF 162/03, FamRZ 2004, 831; OLG Köln vom 03.01.2000 2 W 270/99, ZIP 2000, 195).
  • FG Hamburg, 25.08.2015 - 3 K 200/15

    FGO/AO/ErbStG/BewG: I. Ungeordnete Nichtigkeitsklage; entgegenstehende

    Unter dem 7. (eingegangen 11.) November 2015 hat der Kläger die nächste, unter 3 K 298/15 eingetragene Klage eingereicht; und zwar erneut (vgl. auch oben I 1-2) - soweit bisher ersichtlich - auf Feststellung der Nichtigkeit der Steuerbescheide und auf Erteilung eines Abrechnungsbescheids (FG-A 3 K 298/15).
  • VG Berlin, 10.01.2018 - 22 K 227.15

    Widerruf der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer wegen Vermögenverfalls;

    Über die Besteuerung der beschriebenen Schenkungs-, Erbschafts- und Übertragungsvorgänge kam es seit 1995 zu zahlreichen Steuerfestsetzungsbescheiden der H... Finanzbehörde, die zum Teil mehrfach, geändert wurden, und finanzgerichtlichen Verfahren (Urteile des FG H... vom 9. Februar 2012 - 3 K 232/11 -, vom 25. August 2015 - 3 K 200/15 - und vom 4. Februar 2016 - 3 K 298/15 - jeweils bei juris) .

    Dies bestätigte das Finanzgericht in seinem Urteil vom 25. August 2015 - 3 K 200/15 -, das unter anderem die Feststellung der Nichtigkeit der o.g. Bescheide zum Gegenstand hatte, und erneut im Urteil vom 4. Februar 2016 - 3 K 298/15 -.

  • FG Hamburg, 16.10.2017 - 3 K 228/17

    Finanzgerichtsordnung/Gerichtsverfassungsgesetz (FGO/GVG): Verweisung bei

    Nach der Sechsmonatsfrist gemäß § 66 Satz 2, § 155 Satz 2 FGO i. V. m. § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG wird hingewiesen auf die nebst Akten beigefügten FG-Urteile - vom 4. Februar 2016 3 K 298/15, rechtskräftig durch BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2016, II B 36/16; - vom 25. August 2015 3 K 200/15, rechtskräftig durch BFH-Beschluss vom 12. April 2016, II B 12/16; ferner auf die in den vorbezeichneten Urteilen jeweils eingangs in den Tatbeständen aufgeführten weiteren bisherigen Verfahren des Klägers.
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